AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwegler Maschinenhandel GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Schwegler Maschinenhandel GmbH & Co. KG, Schönenberger Str. 2, 89358 Ettenbeuren (im Folgenden „Anbieter„) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde„). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
  2. Der Anbieter ist im Baumaschinen Sektor tätig und handelt mit Gebraucht- und Neumaschinen
  3. Kunden können hierbei sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
  4. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  5. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsumfang 

  1. Der Anbieter ist im Baumaschinen Sektor tätig und handelt mit Gebraucht- und Neumaschinen. 
  2. Dabei werden sowohl B2B- als auch B2C-Geschäfte angeboten. 
  3. Im breit gefächerten Angebot des Anbieters finden sich nicht nur Baumaschinen, sondern auch Baufahrzeuge wie Lkws und Sprinter.
  4. Zusätzlich zur Vermarktung von Maschinen und Fahrzeugen bietet der Anbieter auch eine Vermietung von Baumaschinen an. So können die Kunden die benötigten Geräte flexibel für ihre Baustellen nutzen.
  5. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Sicherstellung von Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen im Auftrag unterschiedlicher Kreditinstitute. Hierbei übernimmt der Anbieter nicht nur die Verwahrung der Gegenstände, sondern auch die Aufbereitung und Instandsetzung in seinem Hause.

§ 2.1. Verkauf von Maschinen 

  1. Der Verkauf von Maschinen jeglicher Art erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. 
  2. Der Kaufvertrag kommt zustande durch ein Angebot des Kunden (persönlich, telefonisch oder über die Webseite) sowie die Annahme des Angebots durch den Anbieter. 

§ 2.2. Vermietung von Maschinen

  1. Die Vermietung von Maschinen jeglicher Art erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. 
  2. Das Mietverhältnis kommt zustande durch Unterzeichnung des Mietvertrages beider Parteien.
  3. Alle weiteren Details wie Beginn und Ende des Mietverhältnisses sowie Mietzins und Rückgabebedingungen lassen sich dem vereinbarten Mietvertrag entnehmen. 

§ 2.3. Verwahrung und Aufbereitung von Maschinen zur Sicherstellung für Kreditinstitute 

  1. Als besondere Dienstleistung bietet der Anbieter Kreditinstituten die Möglichkeit, Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge zur Verwahrung und Aufbereitung im Hause des Anbieters aufzubewahren. 
  2. Die genauen Bedingungen lassen sich aus der jeweiligen separaten Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kreditinstitut entnehmen. 
  3. In er Regel ist ein Haftungsausschuss für den Anbieter vorhanden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder die Lieferung ausgeführt hat.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung sorgfältig zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden auf Verlangen per E-Mail zugesandt.
  3. 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
  4. Im Falle der Nichtabnahme kann der Anbieter von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen
  5. 2. Verlangt der Anbieter Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,

wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite des Verkäufers bzw. im Angebot angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder auf Rechnung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen zu verlangen.
  4. 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
  5. Im Falle der Nichtabnahme kann der Anbieter von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen
  6. 2. Verlangt der Anbieter Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
  7. wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang

  1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt ab Lager des Anbieters. 
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Ware nach Absprache abzuholen oder sie sich mit dem Fuhrpark des Anbieters liefern zu lassen.
  3. Alternativ kann der Kunde auch eine externe Spedition beauftragen, die Lieferung auszuführen. Hierbei gilt jedoch, dass die Verladung auf eigenes Risiko des Kunden bzw. der beauftragten Spedition erfolgt.
  4. Der Anbieter haftet hier keinesfalls! 
  5. Bei der Beauftragung einer externen Spedition durch den Kunden, muss die Spedition oder der Dienstleister die Maschine eigenständig verladen.
  6. Sollte ein Schaden an Mensch, Maschine oder einem Sonstigen Gegenstand (Gebäude, Infastruktur usw.) erfolgen, so haftet der Kunde uneingeschränkt und hat keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. 
  7. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
  8. Die Lieferfrist beträgt im Regelfall 5-7 Werktage ab Zahlungseingang. Sollte es zu Verzögerungen kommen, wird der Kunde unverzüglich informiert.
  9. Falls die Ware aufgrund von Umständen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, nicht geliefert werden kann (z.B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen), so kann es zu einem Verspäteten Auslieferungstermin kommen.
  10. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
  11. Der Anbieter ist hier nicht haftbar und übernimmt keinerlei Ansprüche.
  12. Sollte ein Vandalismus an dem Gegenstand entstehen so ist der Anbieter nicht Haftbar
  13. Sollte die erworbene Maschine vom Kunden noch beim Anbieter gelagert oder geparkt werden bis zu der Abholung oder Auslieferung, ist der Anbieter nicht haftbar sollte ein Schaden, Vandalismus, Diebstahl oder sonstige Schäden entstehen.  

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises beim Kauf von Maschinen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Feuer und Wasser zu versichern. 
  3. Dies gilt ebenfalls, sollte sie Maschine beim Anbieter noch bis zut Abholung aufbewahrt werden. 

§ 7 Gewährleistung und Haftung 

  1. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
  2. Wir verkaufen Ihnen oben genannte Maschine unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung,

Sachmängelhaftung und des Rückgaberechts. 

  1. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz

sind sowohl aufgrund erkennbarer, als auch verborgener Mängel ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Gebrauchtgerät mit diversen alters- und betriebsstundenbedingten Gebrauchsspuren und Mängeln.

 

§ 7.1. Allgemeines

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen und dem Anbieter am gleichen Tag schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
  2. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  3. Die Gewährleistung bei Neumaschinen erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Bedienung oder Lagerung entstanden sind.
  4. Der Anbieter tritt etwaig bestehende Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen den Hersteller, seinen Verkäufer oder sonstige Dritte an den Kunden ab.
  5. Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 
  6. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  7. Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz (7) gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  8. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Kunden auf dem Gelände des Verkäufers entstehen, welche nicht vom Verkäufer zu vertreten sind.
  9. Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenanfertigung durch den Kunden entstanden wäre.
  10. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports oder der Verladung durch eine Spedition.
  11. Der Kunde hat das Recht, eine Transportversicherung abzuschließen, um das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports durch eine Spedition abzudecken.
  12. Der Anbieter ist berechtigt, eine Spedition nach eigenem Ermessen auszuwählen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine bestimmte Spedition vereinbart.
  13. Der Kunde hat das Recht, eine Spedition nach eigenem Ermessen auszuwählen, sofern er die Kosten dafür trägt.
  14. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Handhabung der Ware durch die Spedition verursacht wurden.
  15. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
  16. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
  17. Der Anbieter ist hier nicht haftbar und übernimmt keinerlei Ansprüche.
  18. Sollte ein Vandalismus an dem Gegenstand entstehen so ist der Anbieter nicht Haftbar
  19. Sollte die erworbene Maschine vom Kunden noch beim Anbieter gelagert oder geparkt werden bis zu der Abholung oder Auslieferung, ist der Anbieter nicht haftbar sollte ein Schaden, Vandalismus, Diebstahl oder sonstige Schäden entstehen.  

§ 7.2. Gewährleistung und Haftung bei Neuware 

  1. Für den Verkauf von Neuwaren gelten zusätzlich zu den unter § 7.1. genannten allgemeinen Bedingungen außerdem die nachfolgenden Regelungen des § 7.2.
  2. Der Anbieter gewährleistet, dass die verkaufte Neuware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. 
  3. Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt für Verbraucher zwei (2) Jahre ab Lieferung der Ware und für Unternehmer ein (1) Jahr ab Lieferung der Ware. 

§ 7.3. Gewährleistung und Haftung bei Gebrauchtware 

  1. Für den Verkauf von Gebrauchtwaren gelten zusätzlich zu den unter § 7.1. genannten allgemeinen Bedingungen außerdem die nachfolgenden Regelungen des § 7.3.
  2. Gebrauchte Ware hat die im Angebot angegebenen Eigenschaften und bekannten Mängel. 
  3. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtware beträgt für Verbraucher ein (1) Jahr ab Lieferung der Ware. 
  4. Für Unternehmer wird ein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vereinbart. Der Kunde kauft die Ware wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Der Anbieter haftet nicht für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, der Anbieter, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt.

§ 8 Gesetzliches Widerrufsrecht 

  1. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag mit dem Anbieter innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen. 
  2. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu. 
  3. Im Weiteren wird auf die Widerrufserklärung des Anbieters verwiesen

§ 9 Datenschutz

  1. Der Verkäufer erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen.
  3. Im Übrigen verweist der Verkäufer auf seine Datenschutzbestimmungen

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.